3 Auswertung nach IVU-Quellenkategorien

3.1 EPER-Betriebe nach IVU-Quellenkategorien


Die Abbildung gibt die Verteilung der EPER-Betriebseinrichtungen nach IVU-Quellenkategorien wider (Hinweis: Im Anhang ist die Legende zu den Abkürzungen der IVU-Quellenkategorien hinterlegt). Gemäß der EPER-Entscheidung werden IVU-Quellenkategorien und nicht IVU-Tätigkeiten berichtet. Die Auswertung der IVU-Quellenkategorien erfolgte nach der Haupttätigkeit (Hinweis: Haupttätigkeit ist die wirtschaftlich bedeutendste Tätigkeit). Nebentätigkeiten wurden nicht berücksichtigt.

Auffallend ist, dass der höchste Anteil (32%) gemeldeter Betriebseinrichtungen der IVU-Quellenkategorie
6.6 Intensivtierhaltung zuzuordnen ist. Dabei ist allerdings zu beachten, dass bei der Ermittlung der Schadstofffrachten (betrifft v.a. NH3 und N2O) aus der Intensivtierhaltung folgende Problematik aufgetreten ist:

Die Mehrzahl der Bundesländer verwendete "veraltete" Emissionsfaktoren für die Frachtermittlung, während in einzelnen Ländern die genauere Methode der neuen TA-Luft herangezogen wurde. Ein Vergleich der Methoden legt nahe, dass mit den in der Regel verwendeten alten Emissionsfaktoren die Emissionen aus Intensivtierhaltungen überschätzt werden. Beim Einsatz der Methode gemäß der neuen TA Luft sind deutlich niedrigere Emissionswerte und damit auch weniger zu meldende Betriebseinrichtungen zu erwarten. Allerdings waren die für die Anwendbarkeit der neuen Methode notwendigen Informationen an den zuständigen Stellen nicht ausreichend verfügbar.

Das zweithöchste Aufkommen (17%) gemeldeter Betriebseinrichtungen zeigt die IVU-Quellenkategorie 5.3./5.4. Deponien (nähere Informationen s. Kapitel 8).

Für die IVU-Quellenkategorien 1.4. Kohlevergasungs- und -verflüssigungsanlagen und 3.2. Anlagen zur Gewinnung von Asbest wurden weder für Luft- noch für Wasser Emissionsdaten gemeldet (Hinweis: IVU-Quellenkategorie 1.4. wurde von zwei EPER-Betriebseinrichtungen als Nebentätigkeit angegeben).

 

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