3 Auswertung nach IVU-Quellenkategorien
3.1 EPER-Betriebe nach IVU-Quellenkategorien

Die Abbildung gibt die Verteilung der EPER-Betriebseinrichtungen nach
IVU-Quellenkategorien wider (Hinweis: Im Anhang ist die Legende
zu den Abkürzungen der IVU-Quellenkategorien hinterlegt). Gemäß der
EPER-Entscheidung werden IVU-Quellenkategorien und nicht IVU-Tätigkeiten
berichtet. Die Auswertung der IVU-Quellenkategorien erfolgte nach der
Haupttätigkeit (Hinweis: Haupttätigkeit ist die wirtschaftlich bedeutendste
Tätigkeit). Nebentätigkeiten wurden nicht berücksichtigt.
Auffallend ist, dass der höchste Anteil (32%) gemeldeter Betriebseinrichtungen
der IVU-Quellenkategorie
6.6 Intensivtierhaltung zuzuordnen ist. Dabei ist allerdings zu
beachten, dass bei der Ermittlung der Schadstofffrachten (betrifft v.a.
NH3 und N2O) aus der Intensivtierhaltung folgende Problematik aufgetreten
ist:
Die Mehrzahl der Bundesländer verwendete "veraltete" Emissionsfaktoren
für die Frachtermittlung, während in einzelnen Ländern die genauere Methode
der neuen TA-Luft herangezogen wurde. Ein Vergleich der Methoden legt
nahe, dass mit den in der Regel verwendeten alten Emissionsfaktoren die
Emissionen aus Intensivtierhaltungen überschätzt werden. Beim Einsatz
der Methode gemäß der neuen TA Luft sind deutlich niedrigere Emissionswerte
und damit auch weniger zu meldende Betriebseinrichtungen zu erwarten.
Allerdings waren die für die Anwendbarkeit der neuen Methode notwendigen
Informationen an den zuständigen Stellen nicht ausreichend verfügbar.
Das zweithöchste Aufkommen (17%) gemeldeter Betriebseinrichtungen zeigt
die IVU-Quellenkategorie 5.3./5.4. Deponien (nähere Informationen s.
Kapitel 8).
Für die IVU-Quellenkategorien 1.4. Kohlevergasungs- und -verflüssigungsanlagen
und 3.2. Anlagen zur Gewinnung von Asbest wurden weder für Luft- noch
für Wasser Emissionsdaten gemeldet (Hinweis: IVU-Quellenkategorie 1.4.
wurde von zwei EPER-Betriebseinrichtungen als Nebentätigkeit angegeben).
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