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7 Vergleich mit Emissions-Katasterdaten der Länder Bezogen auf Deutschland ist eine Analyse der in Anhang 1 der EPER-Entscheidung
festgesetzten Schwellenwerte luftseitig über einen Abgleich der Emissionsdaten
im EPER mit den aus den Emissionserklärungen gemäß 11. BImSchV stammenden
Emissionsdaten möglich. Diese Überprüfung kann lediglich Hinweise auf
die Situation in Deutschland geben, aber keine abschließenden Aussagen
hinsichtlich der Schwellenwertfestlegung auf europäischer Ebene liefern.
Aufgrund fehlender Daten stehen vergleichbare andere Methoden der Analyse,
insbesondere auch für die Wasseremissionen derzeit nicht zur Verfügung.
Die auf Grundlage der 11. BImSchV erstellten Emissionskataster der Bundesländer
stellen für diese Betrachtung eine geeignete Datenquelle dar. Zum Zeitpunkt
der Analyse war die Erstellung der Emissionskataster noch nicht in allen
Bundesländern abgeschlossen. Daher wurden beispielhaft die Daten von
Baden-Württemberg herangezogen.
Anteile der berichtspflichtigen Emissionen nach EPER sowie
der Emissionen aus sämtlichen IVU-Anlagen bezogen auf die Gesamtemission
erklärungspflichtiger Anlagen gemäß 11. BImSchV in Baden-Württemberg
für die Luftschadstoffe NOx, SOx, NMVOC und PM10 (Quelle: UMEG - Zentrum
für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg,
Bericht 4-02/2003).
Anteile der berichtspflichtigen Emissionen nach EPER sowie
der Emissionen aus sämtlichen IVU-Anlagen bezogen auf die Gesamtemission
erklärungspflichtiger Anlagen gemäß 11. BImSchV in Baden-Württemberg
für die Luftschadstoffe CH4, CO2, N2O und Fluorierte Stoffe nach Kyoto
(Quelle: UMEG - Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit
Baden-Württemberg, Bericht 4-02/2003).
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