7 Vergleich mit Emissions-Katasterdaten der Länder

Bezogen auf Deutschland ist eine Analyse der in Anhang 1 der EPER-Entscheidung festgesetzten Schwellenwerte luftseitig über einen Abgleich der Emissionsdaten im EPER mit den aus den Emissionserklärungen gemäß 11. BImSchV stammenden Emissionsdaten möglich. Diese Überprüfung kann lediglich Hinweise auf die Situation in Deutschland geben, aber keine abschließenden Aussagen hinsichtlich der Schwellenwertfestlegung auf europäischer Ebene liefern. Aufgrund fehlender Daten stehen vergleichbare andere Methoden der Analyse, insbesondere auch für die Wasseremissionen derzeit nicht zur Verfügung. Die auf Grundlage der 11. BImSchV erstellten Emissionskataster der Bundesländer stellen für diese Betrachtung eine geeignete Datenquelle dar. Zum Zeitpunkt der Analyse war die Erstellung der Emissionskataster noch nicht in allen Bundesländern abgeschlossen. Daher wurden beispielhaft die Daten von Baden-Württemberg herangezogen.

In den folgenden Abbildungen werden die Emissionen für ausgewählte Luftschadstoffe des Anhangs A1 der EPER-Entscheidung aus IVU-Anlagen näher betrachtet und den Emissionen aus allen erklärungspflichtigen Anlagen gemäß 11.BImSchV in Baden-Württemberg gegenübergestellt (Quelle: UMEG - Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg, Bericht 4-02/2003).

Anteile der berichtspflichtigen Emissionen nach EPER sowie der Emissionen aus sämtlichen IVU-Anlagen bezogen auf die Gesamtemission erklärungspflichtiger Anlagen gemäß 11. BImSchV in Baden-Württemberg für die Luftschadstoffe NOx, SOx, NMVOC und PM10 (Quelle: UMEG - Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg, Bericht 4-02/2003).

Die Abbildung veranschaulicht, dass bezogen auf die Emissionen aus erklärungspflichtigen Anlagen über 70% der Stickstoff- und Schwefeloxide an das EPER gemeldet wurden. Die an das EPER gemeldeten NMVOC Emissionen liegen mit 40% deutlich darunter. Wie die Abbildung weiterhin zeigt, werden die PM10-Feinstaub-Emissionen nur zu 45% aus IVU-Anlagen emittiert. Lediglich 20% der PM10-Feinstaub-Emissionen wurden an das EPER gemeldet.

 


Anteile der berichtspflichtigen Emissionen nach EPER sowie der Emissionen aus sämtlichen IVU-Anlagen bezogen auf die Gesamtemission erklärungspflichtiger Anlagen gemäß 11. BImSchV in Baden-Württemberg für die Luftschadstoffe CH4, CO2, N2O und Fluorierte Stoffe nach Kyoto (Quelle: UMEG - Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg, Bericht 4-02/2003).

Die in der Abbildung dargestellten Emissionsanteile der klimarelevanten Luftschadstoffe stellen ein eher uneinheitliches Bild dar. Bei den Methanemissionen ist zu beachten, dass die diffusen Emissionen aus Deponien in dieser Auswertung nicht berücksichtigt wurden.

 

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