9 Vergleich der EPER-Daten auf EU-Ebene

Die Abbildung veranschaulicht die Anzahl gemeldeter, berichtspflichtiger
Betriebseinrichtungen für die am 1. EPER-Bericht beteiligten Mitgliedstaaten
sowie Norwegen und Ungarn. Auf EU-Ebene wurden von den Fachexperten
vorab etwa 20.000 Betriebseinrichtungen, die der EPER-Pflicht unterliegen,
erwartet. Die am 20.05.2004 von der EU-Kommission bekannt gegebene Gesamtzahl
von 9376 EPER-berichtspflichtiger Betriebseinrichtungen liegt deutlich
darunter. Mitgliedstaaten, die über 1000 EPER-berichtspflichtige Betriebseinrichtungen
gemeldet haben, waren das Vereinigte Königreich, Deutschland, Spanien
und Frankreich. Luxemburg meldete mit 12 EPER-Betriebseinrichtungen
die wenigsten Betriebe.
Eine Vergleichbarkeit der EPER-Daten auf EU-Ebene ist aufgrund der unterschiedlichen
Vorgehensweisen in den Mitgliedstaaten bestimmten Einschränkungen unterworfen.
So hat beispielsweise Schweden keine indirekten Einleitungen in Wasser
gemeldet. Niederlande, Luxemburg, Finnland und Norwegen gaben als Bestimmungsmethode
für Abwasseremissionen (Direkt-/Indirekteinleiter) ausschließlich "gemessen"
an. Die Verfahren zur Erhebung von Emissionen aus Deponien und aus Intensivtierhaltungen
waren EU-weit nicht einheitlich. Das Vorgehen zur Ermittlung von ausgewählten
Parametern CO2, N2O, PM10, NMVOC, CH4, wurde auf EU-Ebene nicht einheitlich
durchgeführt. Hintergrund ist, dass unterschiedliche Emissionsfaktoren
verwendet wurden.

Die Abbildung zeigt eine Darstellung der Verteilung der EPER-Betriebe
pro eine Million Einwohner auf EU-Ebene. Gemäß der Gewichtung nach Einwohneranzahl
befindet sich Deutschland im mittleren Bereich auf 9. Position.

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