9 Vergleich der EPER-Daten auf EU-Ebene


Die Abbildung veranschaulicht die Anzahl gemeldeter, berichtspflichtiger Betriebseinrichtungen für die am 1. EPER-Bericht beteiligten Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Ungarn. Auf EU-Ebene wurden von den Fachexperten vorab etwa 20.000 Betriebseinrichtungen, die der EPER-Pflicht unterliegen, erwartet. Die am 20.05.2004 von der EU-Kommission bekannt gegebene Gesamtzahl von 9376 EPER-berichtspflichtiger Betriebseinrichtungen liegt deutlich darunter. Mitgliedstaaten, die über 1000 EPER-berichtspflichtige Betriebseinrichtungen gemeldet haben, waren das Vereinigte Königreich, Deutschland, Spanien und Frankreich. Luxemburg meldete mit 12 EPER-Betriebseinrichtungen die wenigsten Betriebe.

Eine Vergleichbarkeit der EPER-Daten auf EU-Ebene ist aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweisen in den Mitgliedstaaten bestimmten Einschränkungen unterworfen. So hat beispielsweise Schweden keine indirekten Einleitungen in Wasser gemeldet. Niederlande, Luxemburg, Finnland und Norwegen gaben als Bestimmungsmethode für Abwasseremissionen (Direkt-/Indirekteinleiter) ausschließlich "gemessen" an. Die Verfahren zur Erhebung von Emissionen aus Deponien und aus Intensivtierhaltungen waren EU-weit nicht einheitlich. Das Vorgehen zur Ermittlung von ausgewählten Parametern CO2, N2O, PM10, NMVOC, CH4, wurde auf EU-Ebene nicht einheitlich durchgeführt. Hintergrund ist, dass unterschiedliche Emissionsfaktoren verwendet wurden.



Die Abbildung zeigt eine Darstellung der Verteilung der EPER-Betriebe pro eine Million Einwohner auf EU-Ebene. Gemäß der Gewichtung nach Einwohneranzahl befindet sich Deutschland im mittleren Bereich auf 9. Position.

 

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